Reifenwechsel 2021 Erfahrungen ?

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Servus Zusammen,
ich war schon länger nicht im Forum aktiv, trotzdem noch immer LC4 Fahrer.
Der eine oder andere erinnert sich vielleicht noch :lol:


Gibt es von euer Seite schon Erfahrungen mit den neuen Reifenregeln bei Tüv / Dekra ?
Im Schein stehen bei mir die üblichen 150/60-17, drauf sind eigentlich schon seit eh und je 160/60-17
Da es dieses Jahr mal wieder was aktuelles drauf soll, hab ich die Bridgestone S22 ins Auge gefasst, allerdings gibt es hier seitens Bridgestone genau Zero Unterlagen.

Jemand Erfahrung wie das jetzt abläuft ? Drauf machen, zum Tüv und Einzelabnahme (keine Herstellerbescheinigung!)?
Viele Grüße Tom
 
?
Genau das hat sich doch geändert. Es kommt nur noch auf die Dimension/ Geschwindigkeitsindex an, die im Schein steht.
Der Hersteller muss/ kann/ braucht keine Einzel Freigaben mehr ausstellen.
—> keine Einzelabnahme für den Reifen. Wenn du 160er fahren willst lässt dir 160er eintragen und darfst dann alle 160er fahren.

Ansonsten kannst du dir jeden 150er Reifen der deinen Fahrzeugschein Spezifikationen entspricht montieren.
 
Ok, aber der 160er steht ja nicht im Schein, sprich es kommt dann nur auf den Prüfer an, ob er das einträgt ?
Normalerweise wollen Prüfer doch immer irgendwas schriftliches haben...
 
Also wenn es alte 160er Freigaben von den Herstellern gab, würde ich diese mitnehmen. Am besten von unterschiedlichen Herstellern.
Auch eine Fahrzeugscheinkopie mit 160er Eintragung kann nicht schaden.

Aber bevor du da mim Moped hinfährst würde ich so mal vorbeischauen und das Thema mit denen besprechen.
 
Ja so wird es dann wohl laufen müssen, :wacko: Hauptsache wieder 50 Euro extra für ne Eintragung...
 
Und ich frag mich gerade, wie du darauf kommst, dass das nicht stimmt.

Im KFZ- Schein (und neuem Brief) ist schon lange nur noch die kleinste zulässige Reifengröße (also hier 150...) eingetragen.
Maßgeblich ist aber die EU Typ- Genehmigung (COC) für das Mopped; die liegt beim KBA und kann vom TÜV und den Blauen abgefragt werden.

Im alten (ersten) Brief meiner 05 sind noch beide Reifengrößen eingetragen. Im neuen (nach Ummeldung) steht nur noch der 150er drin.

Ein 160er braucht bei der 05er (bei meiner 02 das gleiche) nicht mehr zusätzlich in den Schein eingetragen werden. Ratsam wäre es vielleicht, eine Kopie des alten Briefes mitzuführen.
 
....na ja seine 600er hat eine Einzelzulassung...da dürfen nur die dort explizit eingetragenen Reifen gefahren werden
 
Hat er wohl nicht richtig gelesen:haha:
 
Hihihihi, wenn ich das lese. Ihr habt echt keine Probleme in DE?
Wir machen dasselbe mit den Ausgangs/Reisebeschränkungen. Selbst studierte Rechtsanwälte kennen sich da nicht mehr aus.
 
Das hab ich so noch nie gehört oder gelesen.
Früher durfte man größere oder kleinere Reifen mit entsprechender Freigabe der Hersteller montieren. Die Zeiten sind vorbei.

Anbei ein Auszug (motorradonline) der auch etwas anderes besagt:



Die jetzt im Verkehrsblatt veröffentlichte Neuregelung besagt, dass künftig Reifengrößen, die entweder kleiner oder größer als die in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen sind, auch dann nicht mehr zulässig sind, wenn vom Reifenhersteller dafür eine fürs jeweilige Motorradmodell gültige Freigabe vorliegt.

Andere Reifengröße muss eingetragen werden​

Um ein Erlöschen der Betriebserlaubnis in einem solchen Fall zu verhindern, muss der Anbau der Reifen abweichender Größe von einer Prüforganisation wie TÜV, Dekra oder GTÜ begutachtet und eingetragen werden. Die Regelung gilt für alle Reifen ab Herstellungsdatum 2020 und ab dem Jahr 2025 für alle Reifen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ratsam wäre es vielleicht, eine Kopie des alten Briefes mitzuführen.
Ja das hat mir mein Prüfer auch empfohlen. Hab ich mir unter die Sitzbank geklebt.

@Yachti, ist doch hier nix anderes. Gerade hier in der Grenzregion, vom feinsten was hier läuft. Aber egal das gehört hier nicht ins Thema.

@ waltermuc Die 160er Größe ist doch für die 640/660 zugelassen von KTM. Also braucht da auch nix eingetragen werden. Was können wir dafür wenn der Staat zu Faul ist die anderen Größen zu übernehmen. Deswegen zur Not Kopie vom alten Brief.

Wenn ich das richtig verstehe trifft diese Regelung nur dann zu, wenn du z.B. einen 170er fahren willst. Früher konnte dir z.B. Conti eine Freigabe erteilen und jetzt musst du eben zur Prüforganisation.
 
Offensichtlich hat waltermuc da die neueste Schöpfung unserer Amtsschimmel gefunden......und nein so wie es aussieht wird man wohl alle Reifen demnächst eintragen müssen.
 
Allerdings sind in allen Sachen, die ich dazu gefunden habe nur die Freigaben der Reifenhersteller selbst erwähnt...wie das mit denen der Fahrzeughersteller aussieht und wie sich das mit dem EG-Recht vereinbart ist mir nicht klar.
 
Die Diskussion ist letztes Jahr als diese Reglung eingeführt wurde auf recht vielen „Motorradkanälen“ geführt worden.
So wie Warbeast es formuliert hat ist es mMn. leider auch.
—> alle Reifengrößen die nicht im Brief/Schein stehen sind nicht mehr zulässig. Unabhängig was die Reifenhersteller freigeben.

Dies hat zur Folge, dass man alle Größen die man fahren möchte eintragen muss.
 
Du schreibst es doch selbst. ;)

Der 160er ist in der EU- Zulassungsbescheinigung eingetragen; braucht also nicht zusätzlich in den Fahrzeugschein.
Bei mir steht nur der 150er drin.
Ich Raff das nicht ganz mit der Regelung ob man das nun eintragen muss oder nicht.
 
Der 160er ist in der EU- Zulassungsbescheinigung eingetragen; braucht also nicht zusätzlich in den Fahrzeugschein.
So hat es mir mein TÜVer auch erklärt. Zuerst meinte er dass, der 160er nicht zulässig sei. Dann hat er an seinem PC in einer Datenbank (vermutlich EU-Zulassung) nachgeschaut und anschließend gemeint der 160er ist zulässig, auch wenn er nicht im Schein steht. Ich musste allerdings noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Reifen vorzeigen.
 
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