150er Reifen eingetragen - 160er fahren?

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17 März 2014
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KTM
LC4 - 620 Comp 1999
Hallo,

wenn in den Papieren der Hinterreifen mit 150/60-17 eingetragen ist, darf ich dann auch einen 160/60-17 fahren? Muss ich ihn extra eintragen lassen?

Danke und Gruß
 
HIER gibt's eine Liste mit Reifenfreigaben für KTM und darauf kann der TÜV und die Grünen auch jederzeit zugreifen. Da sollen (und müssen) die halt nachblättern, was möglich ist. :finger:

Ich hatte wegen so ner Eintragung schon mal bei der Dekra (guter Bekannter) nachgefragt. Dort bekam ich die Auskunft, dass eine Eintragung des breiteren Reifens nicht erforderlich ist.

Außerdem denke ich, den Dicken sollte man auf keinen Fall eintragen, weil man dann eventuell eine Reifenbindung (nämlich den gerade aufgezogenen Reifen) aufgebrummt bekommt.


Druck dir die Seite deiner Holden mit der Reifenfreigabe doch einfach aus und pack sie zu deinen Papieren. Dann sollte es auf keinen Fall Probleme geben.
 
In den neuen Fahrzeugpapieren wird generell nur noch die kleinste zulässige Reifengröße eingetragen....daher mußt du den 160er nicht extra nachtragen lassen.
 
Im Typenschein deiner Maschine stehen sowohl die 150er, als auch die 160er Hinterreifen auf 17er Felgen drin, folgerichtig kannst du auch bedenkenlos beide Größen nutzen. Du mußt nur beide Reifen vom gleichen Hersteller nutzen und für die "Nummer-Sicher" entweder die KTM Reifenfreigaben ausdrucken oder als PDF am Smartphone mitnehmen.

In Österreich werden übrigens Fehler oder fehlende Eintragungen vom Typenschein kostenlos im Zulassungsschein bei der eigenen Versicherungszulassungsstelle korrigiert. Bei mir waren anfangs die Enduro-Räder (21/18 Zoll) drin, hab dann die 17er SuMos hinzufügen lassen, weil ich bei einer Polizeikontrolle danach gefragt wurde.
 
..... Du mußt nur beide Reifen vom gleichen Hersteller nutzen ......

NEIN !!!

Wenn wie z.B. bei der LC4 SM keine Reifenbindung eingetragen ist, darfst du auch verschiedene Hersteller nehmen.

Ich fahre schon seit Jahren vorn Michelin PiPo und hinten Bridgestone BT21. Gab noch nie Probs beim TÜV.
 
NEIN !!!

Wenn wie z.B. bei der LC4 SM keine Reifenbindung eingetragen ist, darfst du auch verschiedene Hersteller nehmen.

Ich fahre schon seit Jahren vorn Michelin PiPo und hinten Bridgestone BT21. Gab noch nie Probs beim TÜV.


Das ist leider falsch..
Da die Reifen über die e norm verfügen, wurden sie nur mit Reifen von dem gleichen Hersteller getestet..
Und haben auch nur so eine Zulassung erlangt..
Nur weil es denen beim TÜV nicht aufgefallen ist, heißt es noch lange nicht, dass es legal ist..

Noch nicht einmal alle Reifen eines Herstellers sind miteinander kompatibel..
 
Das ist leider falsch..
Da die Reifen über die e norm verfügen, wurden sie nur mit Reifen von dem gleichen Hersteller getestet..
Und haben auch nur so eine Zulassung erlangt..
Nur weil es denen beim TÜV nicht aufgefallen ist, heißt es noch lange nicht, dass es legal ist..

Noch nicht einmal alle Reifen eines Herstellers sind miteinander kompatibel..

das e prüfzeichen steht für

ECE Prüfzeichen

Seit Oktober 1998 müssen Neureifen europäischen Qualitätsstandards entsprechen.
Als Prüfzeichen dient das ECE-Prüfzeichen auf der Reifenseite.

beim conti attack sm bei mir steht E4

E4
ECE-Prüfzeichen, Reifen nach ECE-Regelungen genehmigt, 4 = Genehmigungsland (Holland)


und laut IFZ

Reifenfabrikatsbindung bei motorisierten Zweirädern

Klartext: „Die Reifenfabrikatsbindung in Deutschland besteht!“

Um verkehrssichere Reifenkombinationen für motorisierte Zweiräder herauszufinden, werden jedes Jahr unter anderem in Spanien auf dem Testgelände von ldiada bei Barcelona alle erdenklichen Reifenkombinationen in verschiedenen Fahrsituationen getestet. Behilflich hierbei sind bis zu 80 Motorräder, Hunderte von Reifen und eine Gruppe von qualifizierten Testfahrern. Erst nach bestandenen Tests erteilen die Fahrzeug- oder Reifenhersteller für die betreffende Reifenkombination eine Freigabe.
Der Grund für dieses aufwendige Prozedere liegt auf der Hand: Anders als bei Autos stellt die Fahrphysik von Zweirädern extrem hohe Anforderungen an das Zusammenspiel von Maschine und Reifen. Nicht jeder Reifen, der von seiner Größe her auf ein bestimmtes Motorrad passt, ist für diese Maschine auch wirklich geeignet. Um die Eignung von neuen Reifen, die meist mit verbesserten Eigenschaften auf den Markt kommen, für die Fahrzeuge zu prüfen, haben sich die Motorrad- und Reifenhersteller vor Jahren auf die gemeinsamen Reifentests verständigt.

Seit dem Jahr 2000 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) auf Anraten der europäischen Kommission die generelle Möglichkeit der allgemeinen Reifenfabrikatsbindung gemäß der Richtlinie 92/23 EWG aufgehoben. Diese Richtlinie gilt für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger. Hier sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Reifenfabrikatsbindungen nur noch als Empfehlung zu sehen.

Viele Motorradfahrer irrten in der falschen Annahme, dass diese Änderung auch Motorräder beträfe. Ausschließlich maßgebend für Motorräder ist jedoch die Richtlinie 97/24/EG (Kapitel 1: Reifen von 2-und 3-rädrigen Fahrzeugen und ihre Montage). Hier ist nach Ansicht des Verkehrsministeriums nach wie vor die Möglichkeit einer Reifenfabrikatsbindung gegeben, sofern der jeweilige Fahrzeughersteller hier fahrzeugspezifische Vorgaben definiert. Sachstand ist also eine gültige Reifenfabrikatsbindung für Motorräder.

Allerdings kann diese eingetragene Fabrikatsbindung durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) eines Fahrzeug- oder Reifenherstellers erweitert werden. Auch ist keine erneute Eintragung in die Fahrzeugpapiere vonnöten. Denn durch die oben genannten Prüfungen wird der eindeutige Nachweis erbracht, dass dieses per UBB ausgezeichnete Reifenfabrikat ebenfalls auf diesem Motorradtyp tauglich ist. Die UBB sollte in jedem Fall immer mit den Fahrzeugpapieren mitgeführt werden, so dass es bei polizeilichen Kontrollen oder bei der Hauptuntersuchung des Kraftrades nicht zu Schwierigkeiten kommt. Bauartgeprüfte Reifen sind durch ein „E“ oder „e“ mit einer nachfolgenden Zahl z.B. „1“ für Deutschland als Prüfort gekennzeichnet.
Im Übrigen gilt das gleiche Prozedere auch für die Änderung auf eine andere Reifengröße. Auch hier muss lediglich eine UBB eines Fahrzeug- oder Reifenherstellers für Ihren Fahrzeugtyp vorliegen und mitgeführt werden.

Bei Fahrzeugen ohne eine Reifenfabrikatsbindung bestehen keine Einschränkungen. Jedoch möchten wir an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass jeder Fahrzeugbesitzer nach einem ähnlichen Muster verfahren sollte, wie gerade zuvor beschrieben wurde. Nur so sind Sie immer auf der sicheren Seite, haben auf Ihrem Motorrad getestete Reifenkombinationen und erleben keine negative Überraschung nach dem Reifenkauf.

Zum 1. Oktober 2005 wurden die einheitlichen EU-Zulassungsdokumente eingeführt. Die anfangs ausgegebenen Dokumente zeigten bei einer Reifenfabrikatsbindung nicht den Reifentyp. Dies wurde jedoch inzwischen korrigiert, so dass bei den neueren Dokumenten die konkreten Reifenfabrikate wieder im Teil I eingetragen sind. Viele Freigaben zur Umrüstung werden auf den Internet-Seiten der Motorradreifen- und/oder Motorradhersteller als Download angeboten. Hier lohnt es sich, einfach mal reinzuschauen.

Aus Sicht des Instituts für Zweiradsicherheit ist die Bindung des Reifenfabrikats an die Typzulassung von Motorrädern eine sinnvolle Einrichtung, um sicherzustellen, dass Reifen und Maschine optimal aufeinander abgestimmt sind. Auf der anderen Seite ist verständlich, dass es den Herstellern unmöglich ist, alle verfügbaren Reifenkombinationen bei der Motorradentwicklung zu testen.
Da die Wechselwirkung von Fahrwerk und Reifentyp, gerade beim Einspurfahrzeug enorme Auswirkungen auf Fahreigenschaften und Fahrstabilität haben kann, ist es aus Sicht der Verkehrssicherheitsarbeit ein wichtiger Punkt, hier klare Vorgaben zu bieten. Durch die Möglichkeit, die vorgegebenen Reifenfabrikate der Hersteller durch bauartgenehmigte Reifenfabrikate zu ersetzen, wird auch die zukünftige Weiterentwicklung von Reifen nicht behindert.

Das Testen sollte den Profis überlassen bleiben, damit der Kunde am Ende nicht einen Satz Reifen teuer erstanden hat, der die Fahreigenschaften seines Fahrzeugs verschlechtert oder sie im schlimmsten Fall zum Sicherheitsrisiko werden lässt.

Im Übrigen gelten für Mofas (25 km/h Höchstgeschwindigkeit) und Kleinkrafträder bzw. -roller (45 km/h) keine Reifenfabrikatsbindungen. Allerdings müssen bei diesen Fahrzeugkategorien die vorgeschriebenen Reifengrößen mit den entsprechenden Tragfähigkeitsindizes (Lastindex, Loadindex) verwendet werden.
 
und zum eigentlichem Thema ......den 160er musst du nicht eintragen,wenn er in der BE steht......war mit meiner gleich nach der zulassung beim tüver und hab nachgefragt.....es ist wie schon gesagt nur der kleinste in der zulassung eingetragen
 
Hab da sogar nen extra Gutachten von KTM. Wo das alles drauf geht. Kann ich ja mal in die Downloadecke sobald diese wieder verfügbar is.
 
Ausserdem sollte der 160 auf einer 5" Felge gefahren werden.
 
Hallo.
Ich krame dieses alte Thema wieder hervor, da ich nun selber davon betroffen bin. Ab welchem Baujahr wurde nur noch die kleinste zulässige Reifengröße in den Papieren eingetragen? Meine Lc4 ist von 2003 und hat vom Vorbesitzer einen 160er Reifen bekommen, in den Papieren steht allerdings 150. Die Links oben funktionieren leider nicht mehr, sonst hätte ich da mal nachgeschaut.
MfG Jonas:)
 
Das hat nix mit dem Baujahr zu tun......sobald das Fahrzeug die "neuen" Papiere in Form der Zulassungsbestätigung Teil I und II bekommen hat, steht da nur noch die kleinste Reifengröße drin....zusätzlich sind mitunter auch alle zusätzlich eingetragenen Anbauteile wie z.B. wahlweise Enduro oder Sumoräder rausgefallen. Diese hat bei mir die Zulassungstelle nur auf ausdrücklichen Wunsch wieder in die neuen Papiere übernommen. Deshalb ist es auch am besten, wenn man zumindest noch den alten entwerteten Brief hat.
 
extra Eintragungen wie z.B. Umbauten auf Sumo-Räder, welche bei dem betroffenen Fahrzeug nicht in der KBA/ABE aufgelistet sind müssen in die neuen Papire übernommen werden!
Anfangs waren sich die bei der Zulassungsbehörde noch unsicher "Stichwort - nur kleinste Reifengröße" und man musste auf die Übernahme regelrecht bestehen, mittlerweile dürften sie es gefressen haben .....
 
Moin,
Ich weiß leider nicht, ob das schon die neuen Papiere sind. Muss man die beantragen?
Um einen Sumo Umbau handelt es sich bei mir nicht, die kam so mit den Felgen ausm Laden :D
MfG Jonas
 
Neue Papiere sind Zulassungsbescheinigung Teil I ( Fahrzeugschein ) + Teil II ( Brief ), die sind mittlerweile Standard.
 
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