Frage zu Reifenfreigabe und Herstellern

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13 Oktober 2021
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KTM
Lc4
Hallo erstmal,
Habe eine lc4 640 supermoto bj 2001.
Die alten Reifen will ich wechseln und würde gerne die bridgestone s20 r montieren. Den s20 r hatte ich auf meiner cb1000r einfach klasse reifen. Meine Frage wäre, im Schein hab ich nur die Größe stehen also 120 70 vorne 150 60 hinten. Hersteller steht nichts von. Kann ich jetzt einfach die draufziehen und fahren ohne reifenfreigabe? Hersteller könnte ich theoretisch ja alle fahren oder nicht?
 
wenn keine Reifenbindung eingetragen ist kannst draufmachen was Du willst, nur die Größe und der Geschwindigkeitsindex muss stimmen.
Auch dürfen vorne/hinten unterschiedliche Typen/Hersteller montiert werden!
 
In den neuen heutigen deutschen Fahrzeugspapieren ist meistens nur eine Reifengröße noch eingetragen. Das bedeutet aber nicht ,
das auch noch eine andere Reifengröße vom Hersteller freigegeben sind für dieses Motorrad.
In meinen alten Fahrzeugbrief sind zum Beispiel zwei Reifengrößen eingetragen ab Werk.
Auskunft müsste dir dazu jeder Tüv oder auch Vertragswerkstatt geben können.
Angeblich soll die Polizei auch solche Abfragen bei Kontrollen machen können.
Mfg. Rüdiger
 
In den neuen heutigen deutschen Fahrzeugspapieren ist meistens nur eine Reifengröße noch eingetragen.
bei den Modellen mit EG Zulassung steht alles "mögliche" im COC Papier.
Da steht auch drin ob mehr als eine Reifengrösse gefahren werden darf und ob es eine Reifenbindung gibt.
nennt sich dann "gemäss Herstellerangaben"
Auf diese Daten hat die Polizei auch Zugriff.

Bei den alten zugelassenen steht alles relevante im Brief, den sollte man immer aufheben, wenn umgestellt wird auf Zulassungsbescheinigung teil 1 und 2
Dazu sollten eigentlich alle Daten asu dem Brief in die Zulassungsbescheinigung übertragen werden.

Gruss

Norbert
 
Ich stimme dir zu, Norbert
Für mein Quad habe ich ein COC-Papier aber für meine KTM nur den orginalen alten Fahrzeugbrief.
Bei uns auf der Zulassungsstelle wird auch nur immer der erste Reifengrößeneintrag automatisch übernommen alles andere ist ein zu großer Aufwand.
Ich hatte mit diesen Menschen auch Gespräch ob ich denn bei jeden Reifengrößenwechsel neue Papiere bräuchte wegen Polizeikontrollen usw..
Man sagte mir daraufhin die Polizei könnte alles abfragen.
Seitdem habe ich immer eine Kopie vom altem Fahrzeugbrief dabei.

Mfg. Rüdiger
 
Ich will einen 150 er montieren so wie es im Schein eingetragen ist. Bridgestone hat keine Freigabe für den s20 r aber komischerweise für den s21. Wenn ich den den s20 trotzdem montieren würde in 150er so wie es eingetragen ist, bräuchte ich doch e keine Freigabe oder doch?
 
Wenn ich das so richtig interpretiere, dann gibt es keine Reifenbindung mehr für Deutschland. Und man darf neue Reifen nur noch ausschließlich die Größe fahren, die in den Papieren eingetragen sind. Würde auch heißen, dass alles was nicht eingetragen ist, auch wenn es mal war, nicht mehr zulässig ist.
Heißt für mich, Marke und Name sind egal, solange die Dimensionen stimmen und der Geschwindigkeitsindex stimmt, oder besser ist.
 
Hallo zusammen,

ich habe umgebaut von Enduro auf Sumofelgen, eingetragen sind die Endurogrößen, siehe Bild.
Aber was kann ich denn nun draufmachen derzeit sind Michelin Pilot Angabe 16/63-17 Hinterrad, aber was kann in denn nun fahren, muss Vorne und Hinten die selbe Marke drauf, oder nicht?
Woher weiß ich denn nun welchen Reifen ich nehmen kann?
Vorderrad ist Metzeler 120/70 ZR17 M/C.
 

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Das was oben bezüglich der EG-Typengenemigung steht.
Du müsstest mal gucken ob die ganzen anderen Kombinationen noch im alten Fahrzeugbrief stehen.

Also generell alle kombis von größen laut der Typengenemigung + das was extra eingetragen ist als Kombination. Leichter wirds beim TÜV, oder der Kontrolle, wenn du die Dimensionen fährst die im Fahrzeugschein stehen und beide Reifen der selbe Typ sind. Aber legal darfst du auch die anderen Größenkombinationen und unterschiedliche Reifenhersteller fahren. Vllt ne Kopie vom alten Schein einstecken, oder die anderen in den Schein nachtragen lassen sowie die Reifenbindung austragen. Wäre aber unnötig Geld ausgegeben.
 
ich habe umgebaut von Enduro auf Sumofelgen, eingetragen sind die Endurogrößen, siehe Bild.
somit darfst du erst einmal gar nicht fahren :cool:
Vorne 120/70/17 und hinten 160/60/17 von einem Hersteller und vom gleichen Typ drauf und dann eintragen lassen.
Dabei lässt du dir eintragen das es keine Reifenbindung gibt.

Gruss

Norbert
 
Widerspruch euer Ehren:

Erlaubte Mischbereifung:

-Unterschiedliche Größen (sofern es gemäß Fahrzeugschein ausdrücklich erlaubt ist)

-Reifen, die von unterschiedlichen Herstellern stammen bzw. verschiedene Modell-Bezeichnungen aufweisen

-Unterschiedlich starke Profiltiefe

Es ist zwar durch die Fahrversuche der Hersteller mit Ihren Produkten eine gewisse Sicherheit im Zusammenspiel IHRER Reifen untereinander gegeben, aber grundsätzlich verboten ist nicht, das man auf der Vorderachse z. B. Michelin fährt, auf der Hinterachse aber Pirelli.
 
Und mit welcher Begründung, wenn es doch legal ist ?

Egal, muss man jetzt nicht diskutieren.
 
Es gibt spezielle Eintragungen die spezielle Reifentypen erfordern. Zum Beispiel offene Leistungseintragung einer Wettbewerbsenduro. Denn zum Zeitpunkt der Eintragung kann es einen Reifen in Enduro Größe geben, welcher die entsprechende erreichbare Höchstgeschwindigkeit hat. Dieser ist dann eingetragen. KTM exc 520 2001 mit 37 KW als Beispiel. Als Enduro gibt es dann diese eine Reifenpaarung.

Mit Eintragung wahlweise 17" wird das dann natürlich einfacher. :)
 
Hat jetzt aber mit der Achsweisen Reifengleichheit nix zu tun.

Und wenn der Reifenhersteller dann diese Reifen nicht mehr produziert ?

Ich verstehe, das Reifen die höhere Geschwindigkeitsindexe, Traglasten usw. einhalten müssen.
 
Stimmt zu erstens.

Zu zweitens: Den Fall hatte ich bei einer Honda Magna rc43!?

Dann muss man die neuen Reifen beim TÜV eintragen lassen. Und hoffen das der Hersteller die Dinger lange baut. Dabei hilft dann die Reifen-Hersteller-Freigabe.
 
Stimmt zu erstens.

Zu zweitens: Den Fall hatte ich bei einer Honda Magna rc43!?

Dann muss man die neuen Reifen beim TÜV eintragen lassen. Und hoffen das der Hersteller die Dinger lange baut. Dabei hilft dann die Reifen-Hersteller-Freigabe.
Richtig, in bestimmten Fällen ( siehe dein Beispiel ):
Motorräder mit EU-Typgenehmigungen entsprechen der Mehrheit aller Krafträder, die ab dem Baujahr 2000 in Verkehr kamen. Hier lassen sich drei verschiedene Fälle unterscheiden bezüglich der Reifenfreigabe:
  • Motorrad mit gleicher Reifengröße, jedoch ein anderer Hersteller
  • Motorrad mit geänderten Reifendimensionen innerhalb der original eingetragenen Reifengrößen
  • Veränderte Reifengröße oder andere Reifenbauart
Handelt es sich um eine gleiche Reifengröße, jedoch einen anderen Hersteller, so ist die Umrüstung problemlos möglich und die Betriebserlaubnis erlischt nicht. Ebenso ist keine Eintragung in die Zulassungsbescheinigung erforderlich. Dies geht aus Verkehrsblatt 15/2019 Nr. 90 hervor. Geht es um eine geänderte Reifengröße, die jedoch innerhalb der ursprünglich eingetragenen Dimensionen liegt, ist die Änderung ebenso ohne weitere Hürden zulässig. Dies setzt jedoch voraus, dass bereits bei der Fahrzeug-Homologation mehrere verschiedene Reifengrößen eingetragen wurden. Die neuen Reifendimensionen müssen dabei innerhalb der in der Zulassungsbescheinigung oder im COC-Papier genannten Größen liegen.
 
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