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EU- Zulassungsbescheinigung !!! (COC)Bei mir steht nur der 150er drin.
Versteh ich jetzt nicht so ganz. Bescheinigung vom Reifenhersteller?Ich musste allerdings noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Reifen vorzeigen.
wenn man nicht aufgepasst hat, bei der Umstellung der Papiere, und ggf nicht alle eingetragenen Größen, in die neuere Zulassungsbescheinigung übernommen wurden, so hat man bei einer Kontrolle bzw HU ev. ein Poblem ...Bei allen Moppeds mit einzelzulassung, wie es bei den alten KTMs der Fall ist, sind die Reifengrössen die gefahren werden dürfen eingetragen.
Ist alo nur ein 150er eingetragen, dann darf kein 160er gefahren werden, der muss eingetragen werden.
richtig, bei dem eben erwähnten Vorfall wirds schwierig zu beweisen, daß eine andere Größe eingetragen war da sie ja in keiner KBA aufgeführt sind sondern nur im eigenen Brief/Schein standen ...Letztlich ist die Menge der eingetragenen Daten mit dem Wechsel von Brief und Schein auf Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 reduziert worden, aber nicht die Gültigkeit der Eintragungen.
wenn man nicht aufgepasst hat, bei der Umstellung der Papiere, und ggf nicht alle eingetragenen Größen, in die neuere Zulassungsbescheinigung übernommen wurden, so hat man bei einer Kontrolle bzw HU ev. ein Poblem ...
Bei meiner KTM war dies so als ich, auf Grund eines Umzugs, neue Papiere bekommen habe. Da meinte man auch die Sumo-Reifen nicht übernehmen zu müssen ...
Such dir nen anderen TÜVer, der auch Ahnung hat.Die hatte ich dem Dekra Prüfer auch bei meinem heutigen Besuch bereits vorgelegt..... läuft !
Aus diesem Grund bekommt man ja in der Regel den alten Brief bei der Ausstellung der neuen Papiere entwertet ausgehändigt. Natürlich in Deinem Fall blöd gelaufen, der Verlust von Unterlagen ist immer unschön.