Reifenwechsel 2021 Erfahrungen ?

Und genau diese Bescheinigungen gibt es eben nicht mehr;)
 
Bei mir steht nur der 150er drin.
EU- Zulassungsbescheinigung !!! (COC)

Die hast du auch nicht selbst in der Hand, sondern die liegt bei älteren Fahrzeugen beim KBA und kann vom TÜV und den Blauen abgefragt werden.
In den letzten Jahren wird eine solche COC- Bescheinigung zusätzlich bei Neufahrzeugen ausgehändigt und wird bei Erstzulassung beim Straßenverkehrsamt abgegeben. In der COC sind alle freigegebenen Reifengrößen eingetragen - im KFZ- Schein nur die kleinste zulässige Größe.

Verwechselt nicht die EU- Zulassungsbescheinigung mit dem KFZ- Schein (Zulassungsbescheinigung Teil 1).


Ich musste allerdings noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Reifen vorzeigen.
Versteh ich jetzt nicht so ganz. Bescheinigung vom Reifenhersteller?

Von KTM selbst gibt es keinerlei Reifenbindung für die LC4 Supermoto (siehe Anhang). Deswegen darfst du auch jeden Reifen in richtiger Größe und Eigenschaften fahren.
 

Anhänge

  • Reifenfreigaben_Version02_14_05_2014_01.pdf
    259,8 KB · Aufrufe: 6
Hallo,

glaube hier wird einiges durcheinander geworfen

Es war erlaubt statt einem 110er Reifen auch einen 120er zu fahren, wenn es vom Reifenhersteller eine Freigabe gab.
Das geht jetzt nicht mehr, jetzt muss der 120er vom TÜV eingetragen werden.

Bei allen Moppeds mit einzelzulassung, wie es bei den alten KTMs der Fall ist, sind die Reifengrössen die gefahren werden dürfen eingetragen.
Ist alo nur ein 150er eingetragen, dann darf kein 160er gefahren werden, der muss eingetragen werden.

Bei Moppeds mit COC Papier, sind alle daten beim KBA hinterlegt und es ist nur noch die kleinste Reifengrösse eingetragen, z.b. 150er.
Wenn man nun einen 160er drauf hat, kannd er TÜV bzw die Polizei beim KBA nachschauen ob der 160er auch freigegeben ist.
Steht er nicht in der Datenbank des KBA/COC Papier muss man ihn eintragen lassen

Gruss

Norbert
 
Bei Moppeds mit COC Papier, sind alle daten beim KBA hinterlegt und es ist nur noch die kleinste Reifengrösse eingetragen, z.b. 150er.
Eben nicht. Bei der 640er SM ist auch der 160er Reifen beim KBA hinterlegt.
Mein TÜVer hat vor Jahren die Abfrage beim KBA gemacht:
img001.jpg
 
Ich verstehe weder die Änderung richtig (mein Prüfer auch nicht), noch die Aufregung darüber. Letztlich ist die Menge der eingetragenen Daten mit dem Wechsel von Brief und Schein auf Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 reduziert worden, aber nicht die Gültigkeit der Eintragungen. Es ist sinnvoll ein Gespräch mit dem TÜV oder der Dekra (je nach Zuständigkeit) zu führen um solche Sachen zu klären. Mir wollte ein Prüfer bei der HU auch einen Mangel eintragen, denn bei der SXC waren MT21 montiert. Auf den Hinweis, das wäre Auslieferungszustand, hat er in den Daten nachgesehen, meine Aussage bestätigt und mir einen gestempelten Ausdruck davon gegeben, wäre so beim nächsten Mal einfacher.

Warum der neue Wurbel nun von der DOT-Nummer abhängig ist, das ist die Sache die ich nicht verstehe. Die bisherigen Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind immer noch ein Hilfsmittel zur Eintragung, also auch nicht vollkommen sinnlos. Zudem muss man immer noch unterscheiden, welche Grundlage die Betriebserlaubnis des Motorrades Grundlage ist. Denn auch wenn es in der Praxis nicht so gehandhabt wird, die Geschichte mit ABE-Teilen ist nicht ganz so einfach, wie viele meinen, das wollen wir lieber nicht breittreten.

Wer von uns etwas älter ist, der kennt wahrscheinlich noch die Zeiten, in denen wirklich alles (ALLES!) was an Änderung vorgenommen wurde eingetragen werden musste, und sei es auch nur eine Umschlüsselung der Reifengröße (Umrechnung Zoll in Millimeter).
 
Jetzt mal abgesehen von dem ganzen Genehmigungszirkus:
Wie breit ist die Felge?
4,25 .... 150er
4,5 - 5,0 ..... 160er.
 
Klingt alles gleich schlüssig, wie die Ein- Ausreiseregelungen hierzulande.
 
Bei allen Moppeds mit einzelzulassung, wie es bei den alten KTMs der Fall ist, sind die Reifengrössen die gefahren werden dürfen eingetragen.
Ist alo nur ein 150er eingetragen, dann darf kein 160er gefahren werden, der muss eingetragen werden.
wenn man nicht aufgepasst hat, bei der Umstellung der Papiere, und ggf nicht alle eingetragenen Größen, in die neuere Zulassungsbescheinigung übernommen wurden, so hat man bei einer Kontrolle bzw HU ev. ein Poblem ...

Letztlich ist die Menge der eingetragenen Daten mit dem Wechsel von Brief und Schein auf Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 reduziert worden, aber nicht die Gültigkeit der Eintragungen.
richtig, bei dem eben erwähnten Vorfall wirds schwierig zu beweisen, daß eine andere Größe eingetragen war da sie ja in keiner KBA aufgeführt sind sondern nur im eigenen Brief/Schein standen ...



Bei meiner KTM war dies so als ich, auf Grund eines Umzugs, neue Papiere bekommen habe. Da meinte man auch die Sumo-Reifen nicht übernehmen zu müssen ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Oha, da hab ich ja ne Diskussion losgetreten ;)

Also, heute bei der Dekra gewesen, wie schon richtig erwähnt steht die 160er Größe mit in den Reifengrößen der Dekra als Serienbereifung, soweit also kein Problem.

Gibt es von Bridgestone aber keine schriftliche Freigabe des S22 für die KTM, darf ich den Reifen nicht fahren (So Aussage Dekra)
Wenn es eine gäbe und ich hätte den Reifen nicht in den Papieren stehen (COC Bescheinigung) kann der Reifen per Einzelabnahme eingetragen werden.

Hab mich jetzt also erstmal an Bridgestone gewandt, mal schauen was da kommt...
 
Sooo und Bridgestone verweist auf die KTM Unbedenklichkeitserklärung aus 2001 welche auch hier im Reifenbereich zu finden ist...
O-Ton Bridgestone : "Freifahrtschein ohne Markenbindung, besser geht's eigentlich nicht."

Die hatte ich dem Dekra Prüfer auch bei meinem heutigen Besuch bereits vorgelegt..... :schreien: läuft !

Ich glaube es wird wieder der Bekannte mit der Autowerkstatt, bei dem Montags der Tüv'ler vorbeikommt...
 
wenn man nicht aufgepasst hat, bei der Umstellung der Papiere, und ggf nicht alle eingetragenen Größen, in die neuere Zulassungsbescheinigung übernommen wurden, so hat man bei einer Kontrolle bzw HU ev. ein Poblem ...

Wie Du in meinem Beispiel siehst eben nicht.


Bei meiner KTM war dies so als ich, auf Grund eines Umzugs, neue Papiere bekommen habe. Da meinte man auch die Sumo-Reifen nicht übernehmen zu müssen ...

Aus diesem Grund bekommt man ja in der Regel den alten Brief bei der Ausstellung der neuen Papiere entwertet ausgehändigt. Natürlich in Deinem Fall blöd gelaufen, der Verlust von Unterlagen ist immer unschön.
 
Die hatte ich dem Dekra Prüfer auch bei meinem heutigen Besuch bereits vorgelegt..... :schreien: läuft !
Such dir nen anderen TÜVer, der auch Ahnung hat.
Bridgestone hat's dir bestätigt, und die sollten es doch eigentlich wissen: 160 freigegeben und keinerlei Reifenbindung.

Bei Michelin übrigens das gleiche:
Beispiel Pilot Power

Zitat daraus:
Die aufgeführten Reifengrößen stimmen mit der Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I, der Datenbestätigung, der Übereinstimmungs-Bescheinigung CoC oder der Fahrzeuggenehmigung überein. Eine Verpflichtung zur Änderung der Zulassungsbescheinigung besteht somit nicht (§ 13 Abs. 1 i.V.m. Anl. 5 – Zulassungsbescheinigung Teil 1 – Hinweis zu Feld (15.1) bis (15.3) FZV).

Und jetzt soll meinetwegen jeder seinen geliebten Reifen in 160 eintragen, wer will. Nur sollte man dabei bedenken, dass man sich selbst die Eier abschneidet, denn was passiert wohl, wenn man z.B. mit dem Pilot Power in 160 zum TÜV fährt?
Riiieeeechtiiiieeeech................. Eintragung Ziffer wasweißich auch möglich: Michelin PP 160/60 ZR 17 in Verbindung mit MPP 120/70 17 usw.
Und schon hat man eine Reifenbindung drin und kann - wenn einem der Reifen nicht gefällt - beim nächsten Mal vielleicht den Bridgestone eintragen lassen.
 
Aus diesem Grund bekommt man ja in der Regel den alten Brief bei der Ausstellung der neuen Papiere entwertet ausgehändigt. Natürlich in Deinem Fall blöd gelaufen, der Verlust von Unterlagen ist immer unschön.

bei mir ist es zum Glück nicht so gelaufen, ich habs bemerkt und solange gemeckert bis alles übernommen wurde, auch hab ich auf die Herausgabe der alten Papiere bestanden.
Glaube es hätte auch anders ausgehen können ... wollte eben nur darauf hinweisen, daß es schief gehen kann ...
 
Studentenheim Wiener Neustadt

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