Standlichtpflicht bei LC4 620 SC ´98

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KTM
950SM '08 / 620 SC '98
Hallo zusammen,
nach dem ich das ein oder andere bereits gelesen habe, und dort eigentlich hervorgeht, das ein Standlicht bei der 620 SC bei Auslieferung nicht vorgesehen war und es deshalb für den Tüv nicht benötigt wird, jedoch mein Scheinwerfer (von EXC ´11) eins hat, sowie ich einen Originalen Scheinwerfer mit Standlicht gesehen habe, bin mir unsicher, ob ich das Standlicht jetzt benötige.

Falls es benötigt würde, wann soll es an sein? Sobald der Motor läuft und/oder bei Abblendlicht/Fernlicht?

Danke vorab für eure Hilfe.
 
Also nur weil der Scheinwerfer ein Standlicht haben könnte, musst du noch immer keins funktionierend vorweisen.
 
Wenn das Mopped eine EG- Betriebserlaubnis hat (und das hat eine 11er EXC mit Sicherheit), muss ein Standlicht vorhanden sein.

Und wenn eins vorhanden ist, muss es auch funktionieren. :yes:
 
Habe nur die Lampenmaske der exc '11 an der 620SC '98 verbaut.

Habe jetzt die Leitungen vom standlicht gefunden und mit angeklemmt.
 
Jungs: den Fokus nicht verlieren ;-)

620 SC Bj.1998

Wenn man an eine Dampflok einen Heckspoiler baut, ist's noch immer eine Dampflok und sie muss nicht den neuen Formel 1 Regulatorien entsprechen :)
 
auch 1998 gab es schon die Vorschrift, daß was verbaut ist auch funktionieren muss!
Auch wenn man das Abblendlich ansich nicht ausschalten kann (Motorräder haben Lichtpflicht) soll das Standlicht als Notbeleuchtung dienen wenn die Abblendlichbirne defekt ist (was ja nicht ganz so selten vorkommt)
 
Es funktioniert ja, so lange der Motor läuft.
Ich bin da entspannt, die Karre hat die EG Betriebserlaubnis, genau so, wie sie da steht. Ohne Batterie, mit allen Konsequenzen.
 
@Greenhorn genau so habe ich es realisiert.

TÜV Prüfer war sehr entspannt. Glaube das hätten ihn bestimmt nicht interessiert. Der hat auch die kontrollleuchten im Cockpit nicht geprüft.
Habe danach auch direkt meine 950sm geholt und bin anschließend mit der auch zu dem Prüfer.
 
Wenn du an der SC ne andere Lampenmaske inkl Scheinwerfer hast, da bleibt die Stelle für das Standlicht frei, es kommt nen Stopfen rein oder einfach die Fassung ohne Leuchtmittel. Ne SC hat keine Batterie also kannst du eh kein Standlicht so einfach nachrüsten. Ich glaube Standlicht ist für eine Strassenzulassung auch nicht notwendig genauso wie die Lichthupe. Du braucht nur Abblend-,Fern-,Brems-,Rück- und Blinklicht li/re sowie Fahrtrichtungsanzeige und Fernlichtanzeige im Cockpit.
 
Fahrtrichtungsanzeige im Cockpit ist nicht notwendig, wenn aus der Stellung des Blinkerschalter eindeutig hervorgeht, dass der Blinker an ist.
 
Ja stimmt war jetzt nur allgemein es gibt da die mit der Halbautomatik die zurück in die Mitte springen,aber bei der SC zeigt der Schalter das an achso und Kennzeichenbeleuchtung fehlt, in der Regel aber eh im Rücklicht integriert.
 
Studentenheim Wiener Neustadt

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