Nach der zweiten Fehlerbeschreibung kann es tatsächlich der Seitenständerschalter sein. Meiner Meinung nach jedoch ein NoGo eine Sicherheitseinrichtung zu deaktivieren, es sei denn in der Werkstatt zum Test. Anstatt sich davon nerven zu lassen bringt den Schei... in Ordnung! Die Vorschrift, dass ein Seitenständer entweder selbsttätig einklappen muss, oder das Anfahren durch eine Schutzeinrichtung verhindert wird hat einen Sinn, denn wenn man in der nächsten Linkskurve ausgehebelt wird wird es böse.
Ok, erhobener Zeigefinger, aber es kann tödlich enden. Aus diesem Grund wurde die Vorschrift erlassen.