Zulassungspapiere

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Hi,

ich habe heute meine Lc4 640 SuMo zugelassen und neue Papier bekommen
(Teil 1 und Teil 2)

Jetzt habe ich das Problem das ich im Schein nur noch eine Reifengröße eingetragen habe 150... drauf hab ich aber 160/60ZR17 ( die stehen im alten Brief auch drinn.)

Jetzt hab ich google gequält bin aber nicht wirklich weitergekommen.

Wie muss ich mich verhalten, bzw wer macht der Rennleitung klar das diese Reifen "eingetragen" sind.

Brauch ich ne Freigabe ?
Wenn ja vom Metzeler oder von KTM ?
Soll ich den alten Brief kopieren und mitführen ?

Hat davon jemand Ahnung?


HILFE....
 
ich habe auch nur noch den 150er eingetragen, kann aber auch den 160er fahren, da wohl nur noch die kleinste zugelassene grösse eingetragen wird (so wurde es mir bei der zulassungsstelle erklärt)
 
f schrieb:
ich habe auch nur noch den 150er eingetragen, kann aber auch den 160er fahren, da wohl nur noch die kleinste zugelassene grösse eingetragen wird (so wurde es mir bei der zulassungsstelle erklärt)

ja aber welche Grundlage hast du wenn du angehalten wirst ?
Du hast wie ich nichts schriftlich.....
... und ich weis nicht was die rennleitung dazu sagt
 
also ich weiß es auch net, aber wenn nurnoch die kleinste größe eingetragen wäre, dann wäre ja nach oben offen...
ich würd sagen, da du den brief hast, kannst bei unfall etc. alles klären und beweisen
die bullen haben bei div kontrollen bei mir noch nie die reifen angeschaut
aber interessiert mich auch :wink:
gruß
berndt
 
Ich hab auch die neuen Papiere bekommen,da stehen aber die neuen Reifengrößen drin!?
 
ich glaube mich zu erinnern, daß die beweislast jetzt bei der rennleitung liegt, welche reifen man nun fahren darf oder nicht.

ich rufe in solchen fällen grundsätzlich die hiesige polizei an und frage den freundlichen beamten einfach... das wirkt oft wunder!

aber zur sicherheit würde ich halt eine kopie vom alten schein oder brief immer mitführen.

wenn's in den neuen papieren nicht mehr drin steht, hey, was können wir dann da dafür?!

die neuen zulassungspapieren sind ja sowieso zum kotzen, da kennt man sich 0 aus. andauernd muß man wenden und nachsehen, welche nummer nun was bedeutet...

EU sux. :x
 
was bei mir im brief steht (2 (bald drei) seiten) kann eh kein polizist lesen :lol:

ich sag mal solang du legal unterwegs bist und das wirklich so ist kann dir nix passieren
ne kopie des alten briefes kann jedoch sehr hilfreich sein
 
da steht zur vereinfachung nur die kleinste größe drinn
die freundlichen in Grün haben eine Datenbank, wo sie auf jede Zulassung zurückgreifen können.
Ergo die wissen alles :mrgreen:
Ich finds ziemlich blöd, wenn das jemand nicht weiß, baut sich irgendwas drann wo er meint er dürfte, weil man es ja nicht ausschließen kann.
Dann kommt die Polizei und sagt ne is nich, du darfst etz strafe zahln :?
 
das war natürlich so gemeint, dass von den grössen, welche von ktm für das modell freigegeben sind, sprich bei mir der 150er und der 160er, nur die kleinste im schein steht.

ausserdem hatte die polizei schon immer die beweislast dafür, dass man eine owi begangen hat, wer denn sonst?!
 
die Polizei hat die Beweislast das ist mir jetzt auch klar.

Ich kannte es halt bis gestern nur so das die gefahreren Reifengrößen auch im Schein stehen müssen. ( alte Version)


Ich werde meine alten Brief zusammen mit dem Teil II abheften und dann solls gut sein.

Danke für die Infos.
 
brauchst du ned, weil die bulizisten das auch wissen und nur kurz im pc nachschaun müssen und auch werden, weil der alte schein ja nimma gültig is :wink:
 
DerlePimpf schrieb:
da steht zur vereinfachung nur die kleinste größe drinn
die freundlichen in Grün haben eine Datenbank, wo sie auf jede Zulassung zurückgreifen können.

Bei mir steht alles drin, jede Grösse....
Wenn die Polizei eine Datenbank hat, was ist dann mit Sonderabnahmen?
Z.B. Porschealus auf nem 1ser Cabrio?
Ich kenn es vom Auto auch nur so das die grösste Reifenbreite eingetragen ist und alle Sonderabnahmen und sich der Standart aus besagter Datenbank ergibt.
Der alte Brief ist entwertet und somit völlig wertlos - der taugt nur noch als Andenken.
Wenn der 160iger Hinterreifen eine Serienreifen ist würde ich mal bei der Polizei nachfragen und eventuell auf einen Eintrag beim Amt bestehen.
Wenn du ihn per Einzelabnahme hast eintragen lassen kannst du das ja mit deinem Tüvbericht beweisen und bist raus aus der Sache.
 
is dir noch ned klar wie ichs gemeint habe?
die grünen greifen auf eine datenbank zu, wo bei jedem fahrzeug(zulassung) genau drinnsteht was serie ist und was per einzelabnahme noch drinnsteht.
das was dir der Tüv einträgt steht auch bei denen drinn.
weil se auf die gleiche datenbank zugreifen.
alles andere wär total sinnlos :wink:
 
du häzzes es einfach ihr sagen müssen welche gröse sie mit eintragen muss als 160 bei mir haben sie beide grössen eigetragen musst halt noch ma hin
 
Ihr verwirrt mich......

lösung A

Die Rennleitung hat zugriff auf PC und kann anhand vom Nummerschild oder Rahmennummer nachvollziehen ob ichs fahrn darf oder nicht.

oder
Lösung B:
Es muss im Schein stehen das heist ab zur Zulassungstelle und nachtragen lassen

Oder gibt es noch andere ???
 
nur lösung A
glaubt mir halt endlich :wink:
das war beim alten schein so dass alles drinnstehn musste
heutzutage is es nimma so

auch wenn se vielleicht keinen pc dabei haben, können die das über funk schnell abklären
wie gesagt beweispflicht liegt bei denen
 
So,

da es Inzischen wieder Thema war möchte ich abschliesend noch ein paar Informationen streuen.

Ich hab mich mit einem netten Herren von der Polizei in einem anderen Forum unterhalten.
Der konnte mir eine konkrete Auskunft geben die ich euch nicht vorenthalten möchte.

1.
Es ist normal, dass nur noch eine Bereifung, meist die Standardbereifung vom Werk, eingetragen wird.
Hattest du vorher noch Bsp. Breitreifen zusätzlich durch den TÜV eintragen lassen, tauchen diese Eintragung nicht mehr auf.
Das ist bei jedem Fahrzeug jetzt so.

2.
Du bist nicht in der Beweispflicht das du die Reifen fahren darfst, dass muss die Polizei dir nachweisen.
ABER! Sollte die Rad-Reifenkombi so extrem sein, dass sie Bsp. schleifen kann man sofort Löschen der BE begründen. Diese Löschung begründet dann auch gleichzeitig, dass diese Reifen für das Fzg. nicht zugelassen sind/sein können, denn kein Hersteller gibt soetwas frei wenns schleift.

3.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, dass die Polizei das nachweisen/nachforschen kann. Einmal den Hersteller anrufen oder einfach die Wache anfunken und diese schauen im Inet bei Reifenhändler nach, denn da kann man online schauen welche Rad-Reifenkombis freigegeben sind.

Zusammenfassend:

- Keine Panik wenn nicht die verbaute Reifengröße im Teil 1 steht.
- Die Polizei hat die Beweislast und kann über Funk nachfragen.

So ich denke das Thema ist angeschlossen.
 
ich hatte auch nen 160er eingetragen und drauf....dieser ist dann so breit ausgefallen sodass ich links noch ca 1mm und rechts ca 1,5mm platz hatte :-D das heisst bei volllast hat der reifen auch mal geschliffen an kette oder schwinge.... und der tüv onkel hat gleich den reifen gesehen und die freigängigkeit bemängelt die wohl gegeben sein sollte....ca 3-5mm.... musste ich leider den 150er draufziehen....obwohl es so eingetragen war
 
Nur um das hier ein bisschen aktuell zu halten, da dieses Thema in der Linkliste ist Grundwissen über KTM, Pflege und Wartung [Linkliste]

seit 2020 BRAUCHT MAN, trotz Reifenfreigabe, eine Eintragung, wenn die Reifenbreite von der im Fahrzeugschein eingetragenen Größe abweicht.
Zuvor konnte man trotz 150 im Schein ein 160 draufziehen, sofern die Reifenfreigabe dafür da war.

Warum das geändert wurde? Geld halt...

Der Vollständigkeithalber - braucht man trotz evtl. Reifenbindung im Schein keine Eintragung, wenn man eine Reifenfreigabe hat. Reifenbindungen sind nicht mehr gültig.

Information im Anhang
 

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