So,
da es Inzischen wieder Thema war möchte ich abschliesend noch ein paar Informationen streuen.
Ich hab mich mit einem netten Herren von der Polizei in einem anderen Forum unterhalten.
Der konnte mir eine konkrete Auskunft geben die ich euch nicht vorenthalten möchte.
1.
Es ist normal, dass nur noch eine Bereifung, meist die Standardbereifung vom Werk, eingetragen wird.
Hattest du vorher noch Bsp. Breitreifen zusätzlich durch den TÜV eintragen lassen, tauchen diese Eintragung nicht mehr auf.
Das ist bei jedem Fahrzeug jetzt so.
2.
Du bist nicht in der Beweispflicht das du die Reifen fahren darfst, dass muss die Polizei dir nachweisen.
ABER! Sollte die Rad-Reifenkombi so extrem sein, dass sie Bsp. schleifen kann man sofort Löschen der BE begründen. Diese Löschung begründet dann auch gleichzeitig, dass diese Reifen für das Fzg. nicht zugelassen sind/sein können, denn kein Hersteller gibt soetwas frei wenns schleift.
3.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, dass die Polizei das nachweisen/nachforschen kann. Einmal den Hersteller anrufen oder einfach die Wache anfunken und diese schauen im Inet bei Reifenhändler nach, denn da kann man online schauen welche Rad-Reifenkombis freigegeben sind.
Zusammenfassend:
- Keine Panik wenn nicht die verbaute Reifengröße im Teil 1 steht.
- Die Polizei hat die Beweislast und kann über Funk nachfragen.
So ich denke das Thema ist angeschlossen.