Zulassungspapiere

Zeig mir doch bitte die entsprechende Stelle in dem Schrieb.
 
Zeig mir doch bitte die entsprechende Stelle in dem Schrieb.

1.1
Für Motorräder mit EG-Typgenehmigung im Serienzustand entfällt die
Reifenfabrikatsbindung

1.2. Bei Motorrädern mit EG-Typgenehmigung und abweichenden Reifen-
dimensionen erlischt trotz vorliegender Unbedenklichkeitsbescheini-
gung/Reifenfreigabe die Betriebserlaubnis
 
Bei Motorrädern mit EG-Typgenehmigung und abweichenden Reifen-
dimensionen erlischt.....
Genau darum geht's.
In der EG- Typgenehmigung (COC Papiere) beim Bundesamt ist bei der 640er SM sowohl der 150er als auch der 160er eingetragen. Im KFZ- Schein wird aus Bequemlichkeit nur die kleinste Größe eingetragen.
Ein 160er ist also nicht abweichend von der Typgenehmigung und muss daher auch nicht im KFZ- Schein eingetragen werden.

Für Motorräder mit EG-Typgenehmigung im Serienzustand entfällt die
Reifenfabrikatsbindung
Eine Reifenbindung bei der 640er SM gab es noch nie.
 
Genau darum geht's.
In der EG- Typgenehmigung (COC Papiere) beim Bundesamt ist bei der 640er SM sowohl der 150er als auch der 160er eingetragen. Im KFZ- Schein wird aus Bequemlichkeit nur die kleinste Größe eingetragen.
Ein 160er ist also nicht abweichend von der Typgenehmigung und muss daher auch nicht im KFZ- Schein eingetragen werden.


Eine Reifenbindung bei der 640er SM gab es noch nie.
Das hört sich super an, für manche ist das allerdings trotzdem bestimmt relevant, nicht nur für uns 640 er Fahrer.

Bin allerdings etwas skeptisch ob das die Rennleitung interessiert...
 
@ Fusselhirnchen:
bis auf das es keine Reifenbindung gab , stimme ich zu.
Bei Umbauten und Sondereintragungen halte ich das (Reifenfabrikatsbindung ) für möglich .
Mfg. Rüdiger
 
Umbauten und Sondergrößen können nicht in der EG- Typzulassung eingetragen sein. Das sind individuelle nachträgliche Änderungen und müssen natürlich eingetragen werden.
 
Studentenheim Wiener Neustadt

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