Garantie und Gewährleistung sind 2 veschiedene Paar Schuhe... Garantie gibt KTM direkt auf Hertellungsmängel (bei meiner EXC z.B.: 30 Tage), Gewährleistung muss der Händler geben. Diese bezieht sich jedoch nur auf Mängel, die bei der Übergabe bereits vorhanden waren und für den Käufer nicht erkennbar waren und ist gesetzlich auf mid. 1 Jahr festgesetzt ( Beweislastumkehr: Wie früher wird nur für Mängel gehaftet, die es bereits bei der Übergabe der Ware oder gleich bei der Montage gab. Tritt aber ein Problem in den ersten 6 Monaten nach Kauf oder Leistungserbringung auf, ist der Unternehmer zur Gewährleistung verpflichtet – außer er beweist etwa, dass der Kunde am Mangel schuld ist. Nach den ersten 6 Monaten dreht sich die Beweislast um)