660er und die brühmte Fa. Griesser Eintragung

HeyHey =)

Sag mal hast du in deinem Schein eine Gutachten nummer drin?
Würdest du mir bitte mal eine kopie von deinem Fzs schicken. habe vom Tobe den schein, aber er hat keine Gutachten Nr. drin.

Danke dir ;)
LG Marius
 
Der Thread is schon älter aber ich hätte da eine Frage dazu.

Meine 660 war schon mal offen eingetragen, doch jetzt nicht mehr.
Kann ich jetzt mit dem alten Schein zum Tüv gehen und mir sie damit offen eintragen lassen?

Da in dem Schein nichts von der Tüte steht und dazu noch 43 kW würde mir das gut gefallen :D
 
Probieren kannst du es...aber die Chance das es klappt ist relativ klein...eventuell mehrmals oder über nen Händler probieren.
 
:D
Hab schon was gefunden.
Cousar bringt den Schein einen "coolen" Prüfer und dann heißt es Daumen drücken :lol:
 
Hab im offroadforum letztens was drüber gelesen. Obs hier her passt weiß ich nicht.

“ Spart euch das Geld. Vor zwei Jahren ist ein Husaberg FS 650 Fahrer angehalten worden. Wie die meisten ja wissen gibt es bei den 650ern die gleichen Probleme wie mit den anderen Enduros und umgebauten SM. Dieser Fahrer hatte die Maschine gebraucht mit voll eingetragener Leistung gekauft. Die Eintragung basierte auf einem Gutachten, welches von einem Händler in Auftrag gegeben wurde. Dieser Händler hat dann auf Grundlage dieses Gutachtens, reihenweise Eintragungen für 650er gemacht.

Zurück zu dem Fahrer, dieser wurde angehalten und kontrolliert, die Polizei hat eine Schallmessung durchgeführt und ihm die Kiste still gelegt. Das hat er nicht akzeptiert, da die Kiste unverändert war, (bezogen auf das Gutachten). Also hat er geklagt und die Kiste wurde genau untersucht und es hat sich heraus gestellt, dass das Gutachten ungültig ist, da die Grenzwerte nicht erreicht werden bezogen auf Lärm und Abgase. Die Konsequenz daraus wiederrum war das alle Fahrzeuge, welche auf Grundlage dieses Gutachtens offen eingetragen waren, Post von ihrer Zulassungsbehörde bekommen haben. Darin wurden Sie aufgefordert das Motorrad im Originalzustand vorzuführen ansonsten erlische innerhalb der nächsten X Tage die BE. Und schon war die Kohle für das Gutachten für den Arsch. Und das ist bei den anderen Firmen und Gutachten die so erhältlich sind nicht anders.

Warum sollte jedem klar sein oder meint ihr das KTM, Berg, BEta und wie die nicht alle heissen nicht in der Lage sind eine Enduro zulassungsfähig auszustatten, jedoch irgendein Händler rausgefunden hat wie das ohne erhebliche Gewichts und Leistungseinbußen möglich ist?“
 
@oldmann: Vielleicht meint er Cousin.....also Verwandtschaft ?!?

@Heinzo: Mir ist das vollkommen klar..... das diese Eintragung, also auch meine, im Härtefall für Arsch ist. Ich hoffe, dass ich am Tag X mopedfreundliche Mannschaften der grünen Rennleitung vor mir habe, die einen älteren Herren mit einer Top gepflegten KTM einfach überleben lassen.

Grüße
Badmick
 
@el_heinzo Wer so blöd ist und sich dann mit dem Rechtsstaat anlegt ist selbst Schuld und reitet zudem die anderen in die Scheise. Lieber "seinen" Fehler zugeben und auf einen guten Prüfer hoffen. Ich habe mit meiner Eintragung noch keine Probleme gehabt. Aber dies liegt wohl daran, daß ich darauf achte nicht allzu laut zu sein. Mein Dank gilt daher SR-Racing! :dance3:
 
...dass ich am Tag X mopedfreundliche Mannschaften der grünen Rennleitung vor mir habe, die einen älteren Herren mit einer Top gepflegten KTM einfach überleben lassen.

Badmick

aber nicht mehr lange grün, selbst Bayern hat jetzt keine Lust mehr, für die grüne Farbe Strafe an die EU zu zahlen
PS: Blau wird leider schneller dreckig, wenn man damit Moped fährt.:wheelie:
 
@el_heinzo Wer so blöd ist und sich dann mit dem Rechtsstaat anlegt ist selbst Schuld und reitet zudem die anderen in die Scheise. Lieber "seinen" Fehler zugeben und auf einen guten Prüfer hoffen. Ich habe mit meiner Eintragung noch keine Probleme gehabt. Aber dies liegt wohl daran, daß ich darauf achte nicht allzu laut zu sein. Mein Dank gilt daher SR-Racing! :dance3:

Wie gesagt hatte es nur gelesen und hier rein gestellt. Jeder ist für sich selber verantwortlich :D:thumbup:
 
War auch kein Vorwurf an dich. Ich hatte das auch mal irgendwo gelesen. Wer sich halbwegs mit den Mopeds auskennt, weiß dass diese Eintragungen nicht 100% wasserdicht sind. Da war der Husaberg-Fahrer wohl ein Idiot.
 
Mir ist klar das diese Eintragung nichts Wert ist wenns hart auf hart kommt..
Aber bei ner normalen Kontrolle finde ich, ist doch die gedrosselte Eintragung etwas auffällig.
Denn wieso sollte jemand der keine Beschränkung im Führerschein hat mit gedrosselter Leistung fahren?
 
naja nach dem neuen system is die offene eintragung schon praktisch,da denen ja nur auffällt,das die karre zu lat ist.und des gibt keine punkte mehr sondern nurn en bisi kohle (kp mehr wieviel).
un besser des kleine verwarngeld als dauernd ohne versicherungsschutz unso zu fahrn
 
wenn ich mich nicht täusche kostet das mit dem Auspuff 90€
nicht schön wenn du es bezahlen musst aber auch ned wirklich schlimm

und das mit dem Versicherungsschutz seh ich auch so.
Was kann da eig. genau passieren?
-Geldbuße
-Punkte
-Führerschein weg?
-Stilllegung
 
Die können die Kiste vor Ort sicherstellen und dann geht die unverändert, so wie sie ist zur Fahrgeräuschmessung...da bist du mit den Kosten dann schnell im 5-stelligen Bereich. Das wäre sozusagen der einfache Supergau...noch schlimmer wäre es dann bei nem Unfall, wenn im Nachhinein festgestellt wird, dass das Teil nicht zulassungsfähig ist.
 
Damit ich das ganze auch mal kapiere. Sind die Geräusch- und Abgaswerte der einzige Grund weshalb diese Maschinen nicht offen eingetragen werden können? Ich nehme an alle anderen Bauteile (z.B. Bremsen) sind für die volle Leistung dimensioniert. Deshalb vestehe ich nicht weshalb der Versicherungsschutz bei einem Unfall erlischt. Ich dachte immer Regressforderungen müssen auch zu einem gewissen Grad begründet sein und in einem nachvollziehbaren Zusammenhang zum Unfallhergang stehen?
 
Ja, die Abgas,- und Geräuschwerte sind der Grund, das diese Motorräder nicht mit der entdrosselten Leistung zugelassen werden können.

Der Versicherungsschutz erlischt nicht, aber:

Regressbegrenzung in der Kfz-Versicherung


Wird vom Versicherungsnehmer in der Kfz-Versicherung eine Obliegenheitsverletzung begangen, muss der Versicherer - obwohl er im Innenverhältnis gegenüber dem Versicherungsnehmer von der Leistungspflicht befreit ist - im Hinblick auf die gesetzliche Pflichtversicherung im Außenverhältnis die Ansprüche des Geschädigten gleichwohl befriedigen. Im Gegenzug kann er vom Versicherungsnehmer die Erstattung seiner Aufwendungen verlangen (Regress).

Da bei sehr hohen Fremdschäden durch den Regress die wirtschaftliche Existenz des Versicherungsnehmers gefährdet sein kann, ist dessen Höhe begrenzt. Die Höchstgrenze ist für Obliegenheitsverletzungen, die vor dem Versicherungsfall begangen wurden, auf 5.000,00 € begrenzt. Bei Obliegenheitsverletzungen nach dem Versicherungsfall liegt die Grenze bei schweren, besonders verwerflichen Verletzungshandlungen ebenfalls bei 5.000,00 €, beträgt aber im sog. Normalfall nur 2.500,00 €. Werden sowohl Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall wie auch solche danach verletzt, werden die sich ergebenden Regressbeträge addiert.

Eine gewisse weitere Begrenzung der Regressmöglichkeiten ergeben sich in der Fahrzeugversicherung durch die sog. Relevanz-Rechtsprechung. Diese fasst z.B. das OLG Brandenburg (Urt. v. 14.09.2006 - 12 U 21/06) wie folgt zusammen:
"Allerdings ist auch im Rahmen der Kaskoversicherung die „Relevanzrechtsprechung“ des Bundesgerichtshofs zu berücksichtigen, wonach bei einer vorsätzlichen, jedoch folgenlosen Obliegenheitsverletzung eine Leistungsfreiheit des Versicherers nur dann eintritt, wenn der Verstoß generell geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden und dem Versicherungsnehmer ein erhebliches Verschulden zur Last fällt (vgl. BGH VersR 1984, 228, 229)."​
Quelle: http://www.verkehrslexikon.de
 
mit weniger leistung wärst du vllt zum unfallzeitpunkt nicht so schnell gewesen.....
 
Studentenheim Wiener Neustadt

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